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ABRECHNUNG BEI DER KRANKENKASSE MÖGLICH
Diabetiker mit einem DFS 4-6 x (je nach Diagnose) können mit einer ärztlichen Verordnung über die Grundversicherung der Krankenkassen (KVG) abrechnen.
Mit dem Titel Podologin HF erfülle ich die Anforderungen für die Leistungserbringung gemäss OKP.
Weitere Informationen & die ärztliche Verordnung zum download finden Sie hier.
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